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Amt für Bildung und Sport
Waisenhausgasse 1-3
Gmünder Sportvereine
73525 Schwäbisch Gmünd
Datum 02.11.2020
Beschluss der Bundesregierung und Landesregierung vom 28.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Videokonferenz am 28.10.2020 haben die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie beschlossen.
Diese Maßnahmen gelten nun ab Montag, den 2. November 2020 bis Ende November 2020. Ausgangspunkt für den Beschluss waren die exponentielle Infektionsdynamik und die dadurch vielfach nicht mehr leistbare Kontaktpersonenverfolgung.
Das Land Baden-Württemberg hat mit den Corona-Verordnungen den Beschluss vom 28.10.2020 nun umgesetzt.
Für den Gmünder Sport bedeutet dies:
- Alle Sportstätten und Sportanlagen der Stadt Schwäbisch Gmünd bleiben im November geschlossen.
- Die Nutzung ist nur den Schulen und Kindertagesstätten erlaubt. Sollten sich Änderungen ergeben werden wir Sie umgehend informieren. Freisportanlagen (Rotarische Bewegungswelt, Workout-Area, Hot-Spot Hardt, diverse Laufstrecken, Downhillstrecke im Schaubenwald, BSZ-Stadion) dürfen individualsportlich genutzt werden.
- Der Wettkampf- und Rundenbetrieb muss im November ausgesetzt werden.
- Ein Training in Gruppen ist nicht möglich. Ein Training ist nur noch individuell, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand möglich.
- Alle Weiterbildungen im Sport müssen verschoben werden. Dies betrifft auch Fortbildung zur Kindeswohlgefährdung am 7.11.2020. Ein neuer Termin wird in Absprache mit dem WSJ (Württembergische Sportjugend) festgelegt.
- Der Gmünder Kinder Sport-Spaß an den Schulen bleibt als Schulangebot erhalten.
- Der Rehabilitationssport ist mit 10 Personen möglich.
- Der Profi- und Spitzensport ist weiterhin möglich. Hierunter fallen Sportlerinnen und Sportler, die mit der Ausübung ihres Sports auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages Geld verdienen. Mannschaften aller Sportarten in der 1. bis ein-schließlich 3. Bundesliga sowie Sportlerinnen und Sportler mit einer Zugehörigkeit zu Bundes- und Landeskader dürfen weiterhin trainieren.
Wir bitten diejenigen Sportvereine, auf die diese Regelung zutrifft, uns ihre Sportlerinnen und Sportler namentlich mitzuteilen und die Fortführung des Trainings anzuzeigen. Der Trainingsbetrieb hat sich an den gültigen Corona-Verordnungen zu orientieren. Wir behalten uns vor Trainingsstätten und Trainingszeiten den Vereinen zu zuweisen.
Eine Rückkehr in den normalen Sportbetrieb wird umso schneller und nachhaltiger erfolgen können, je mehr Menschen sich konsequent an die AHA-Regeln (Ab-stand/Hygiene/Alltagsmaske tragen) + Nutzung der Corona-App + ausreichend Lüften halten.
Bitte halten Sie sich an die gültigen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wendel